Ergänzung der Schulordnung

In dieser schwierigen Zeit wollen wir sowohl unserem Bildungsauftrag nachkommen, als auch sicher gehen, dass alle SchülerInnen und KollegInnen größtmöglichen Schutz geboten bekommen. Daher passen wir unsere Schulordnung um folgende Regelung an:

Maskenpflicht:

Beim Betreten des Schulgeländes muss eine Maske (alternativ auch ein Tuch oder Schal mit dem Mund und Nase bedeckt werden) getragen werden!

Die Masken müssen in allen Gemeinschaftsflächen (Flure, WCs, Pausenhof usw.) durchgängig getragen werden.

Im Unterricht dürfen die Masken (solange die SchülerInnen auf ihrem Sitzplatz sind) abgenommen werden, da wir hier den nötigen Sicherheitsabstand durch die Klassengröße (maximal 10) und entsprechende Sitzordnung garantieren können.

Hygieneregeln:

  • Nach dem Betreten des Schulgeländes sind die Hände zu waschen. Entsprechende Aushänge zur Ausführung hängen aus.
  • Nur gesunde SchülerInnen dürfen zur Schule kommen. Wer krank ist, meldet sich bitte umgehend ab. Insbesondere, wenn Fieber, Husten o. Ä. festgestellt wird/werden.
  • Die Toiletten dürfen nur von einer Person zur Zeit aufgesucht werden.

Die Nichteinhaltung der Regeln kann zum Schulausschluss führen!

Bitte bleibt/bleiben Sie gesund!