Anmeldung schulfremder Personen bei Schulbesuch!

Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Besuch der Schule zwingend als erstes im Sekretariat anmelden müssen. Dies gilt für alle schulfremden Besucher*innen, also zum Beispiel Eltern, Erziehungsberechtigte, aber auch für Handwerker*innen!

Im Sekretariat muss auch ein Nachweis entsprechend der 3G Regeln erbracht werden.