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Schulordnung der OBS Bad Fallingbostel

Präambel

Jeder soll sich in der OBS Bad Fallingbostel wohl fühlen und etwas leisten.

Um das zu erreichen, müssen Regeln für das Zusammenleben eingehalten werden.

Wir bemühen uns um einen freundlichen Umgangston. Das Grüßen gehört dazu.

Wir gehen fair miteinander um und schädigen, behindern und belästigen niemanden.

Wir verzichten auf Gewalt und versuchen, Konflikte durch Gespräche zu schlichten.

Grundsätze

  1. Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst entsprechend mit anderen um.
  1. Meine Meinung soll ernst genommen werden. Ebenso setze ich mich mit anderen Meinungen auseinander und versuche sie zu verstehen.
  1. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verhalte mich auch so, dass andere keine Angst zu haben brauchen.
  1. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich will bei Konflikten weder körperliche noch verbale Gewalt anwenden.
  1. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohl fühlen kann. Dazu gehört für mich, sich gegenseitig Mut zu machen und anderen zu helfen. Niemand soll ausgegrenzt werden.
  1. Ich möchte in einer sauberen und schönen Schule mit gut gepflegter Einrichtung leben und arbeiten und sie auch mitgestalten. Deshalb gehe ich selbst auch sorgsam mit allen Materialien und Einrichtungsgegenständen um.
  1. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und übernehme deshalb auch Aufgaben für die Schulgemeinschaft.
  1. Umweltbewusstes Handeln ist mir wichtig. Deshalb benutze ich umweltfreundliche Materialien, gehe sparsam mit Wasser und Energie um und trenne den Müll.
  1. Ich weiß, dass all meine aufgeführten Wünsche und Vorstellungen nur dann in die Tat umgesetzt werden können, wenn die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern, Schüler/innen und Mitarbeiter(n)/innen gut und vertrauensvoll funktioniert. Darum unterstütze ich diese Zusammenarbeit.

Unterricht und Unterrichtsräume

  • Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Der/die Lehrer/in beendet den Unterricht.
  • Schüler/Schülerinnen, die Unterricht in den Fachräumen (z.B. in naturwissenschaftlichen Räumen, Musikraum) haben, warten im Forum und werden dort von ihren Lehrern/Lehrerinnen abgeholt.
  • Schüler/Schülerinnen warten vor dem Sportunterricht im Sporthallenvorraum. Die Umkleideräume werden erst betreten, wenn es der/die Lehrer/Lehrerin erlaubt hat.
  • Ist der Lehrer/die Lehrerin zehn Minuten nach Stundenbeginn nicht im Unterrichtsraum, fragt ein Schüler/eine Schülerin im Geschäftszimmer nach.
  • Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur dann erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden. Das Benutzen von störenden elektrischen und elektronischen Geräten ist nicht erlaubt. Der/die Lehrer/in ist berechtigt, solche Geräte an sich zu nehmen.
  • Jede/r Lehrer/in ist verpflichtet, am Ende einer Unterrichtsstunde den Unterrichtsraum in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Die Schüler/Schülerinnen sind verpflichtet, dieser Aufforderung Folge zu leisten.
  • Um einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, sollen beim Verlassen der Klasse die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet werden.

Verhalten in den Pausen und in der Freizeit

  • In den beiden großen Pausen verlassen die Schüler/Schülerinnen die Unterrichtsräume.
  • In den 5 Minuten Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr das Schulgebäude (außer Raumwechsel).
  • Während der Unterrichtszeiten ist der hintere Pausenhofbereich kein Aufenthaltsplatz für Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schüler/Schülerinnen dürfen das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
  • Aufgrund der Gefährdung anderer darf nicht mit Schneebällen oder sonstigen Gegenständen geworfen werden.
  • Jeder kann das Ansehen unserer Schule durch Leistungsbereitschaft und sein Auftreten in der Öffentlichkeit positiv beeinflussen. Das ist besonders durch umsichtiges Verhalten auf dem Schulweg, in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Schülerbetriebspraktikum und bei Schulveranstaltungen möglich.

Allgemeine Verhaltensregeln für die Schüler/Schülerinnen

  • Schüler/Schülerinnen dürfen auf dem Schulgelände nicht rauchen (Erlass des Kultusministers vom 9.1.1989).
  • Waffen, Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke mitzubringen, ist verboten (Erlass des Kultusministers vom 29.07.1977).
  • Einrichtung und Ausstattung der Schule müssen schonend behandelt werden. Wer Schäden anrichtet muss dafür aufkommen.
  • Besucher/innen müssen sich grundsätzlich im Sekretariat anmelden. Der Besuch von anderen Kindern und Jugendlichen im Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss mit der Lehrkraft vereinbart sein.
  • Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung; wir trennen Müll, wir gehen sparsam mit Wasser und Energie um.
  • Alle sind für die Sauberkeit der Schule verantwortlich. Schüler/innen haben der Aufforderung durch die Lehrer/innen, Verschmutzungen zu beseitigen, Folge zu leisten, auch wenn sie nicht die Verursacher waren.
  • Mützen tragen wir nicht im Gebäude.
  • Kaugummi wird im Hause nicht gekaut.
  • Bild- und Tonwiedergabegeräte aller Art (z. B. MP3-Player, CD-Player, Handhelds sowie

Mobiltelefone) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

Bei „Zuwiderhandlung“ werden die Geräte eingezogen, die Eltern können sie bei der Schulleitung

wieder abholen.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  • Bei Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schule geeignete Erziehungsmittel anwenden.
  • Bei wiederholten oder schweren Verstößen beantragt die Klassenleitung nach § 61 NSchG eine Klassenkonferenz zur Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme.

Schlussbemerkung

  • Diese Fassung der Schulordnung trat durch Beschluss der Gesamtkonferenz vom 13.5.2002 in Kraft, ergänzt durch Gesamtkonferenzbeschluss vom 27.03.06.