Regelungen zur Versetzung, Übergang und freiwilliges Wiederholen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Regelungen zur Versetzung, Übergang und freiwilliges Wiederholen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie wurden wie folgt angepasst:

– Droht Schüler*innen die Nichtversetzung in den Jahrgängen 5-9 auf Grund von 2 (Realschulerlass) bzw. 3 (OBS-/Hauptschulerlass) mangelhafter Leistungen bei gleichzeitig nicht vorliegender Ausgleichmöglichkeit, so darf das Kind EINE mündliche Nachprüfung beantragen. Besteht das Kind diese Prüfung (ausreichende Leistung) so ist es versetzt! Die Option besteht in Jahrgang 9 nicht wenn eine Abschlussprüfung zu schreiben ist (Hauptschulzweig)

– In den Jahrgängen 5-8 kann zur Erreichung eines benötigten Notendurchschnitts ebenfalls eine Zusatzleistung beantragt werden. Die Prüfung ist durch die Eltern/Schüler*innen zu beantragen. Die Durchführung obliegt der eingesetzten Fachlehrkraft und einer weiteren Fachlehrkraft. Als Option kann ein Handlungsprodukt eines vom Land geförderten Schulwettbewerbs, eine Hausarbeit, eine Praktikumsleistung oder eine sonstige fachspezifische Leistung abgesprochen werden.

– Schüler*innen, die auf Grund einer Coronaerkrankung oder längerem Distanzlernens, große Lernrückstände aufweisen dürfen freiwillig das Schuljahr wiederholen. Hierfür beraten sich die Eltern/Schüler*innen bitte mit der zuständigen Klassenlehrer*in. Über die Gewährung der freiwilligen Wiederholung entscheidet die Klassenkonferenz.

Sollte einer der Sachverhalte auf Ihr Kind zutreffen setzen Sie sich bitte mit den entsprechenden Kolleg*innen in Kontakt.

Bitte bleiben Sie gesund!

Schulausfall im Heidekreis am 17.02.2022

Wegen der vorhergesagten extremen Witterungsverhältnisse fällt in den Schulen im Landkreis Heidekreis der Unterricht am 17.02.2022 für alle Schülerinnen und Schüler an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen aus.

Update:
Es findet eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 statt. Diese umfasst die Unterrichtsstunden 1.-5. Das Angebot richtet sich nur an die Kinder, die nicht anders betreut werden können. Es sollte kein Kind unnötig in Gefahr gebracht werden. Alle Fach-/Klassenlehrer:innen versorgen die Schüleri:nnen im Laufe des Vormittags mit Aufgaben per IServ.

Update 2:
Die Abgabefrist für Anemdlungen für die BBS Soltau und Walsrode wird um eine Tag verschoben. Alle Anmeldungen können also auch noch am Freitag vor der ersten Stunde abgegeben werden und werden dann von der Schule zu den BBSen gebracht!

Änderungen im zweiten Halbjahr

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum zweiten Halbjahr sind einige neue Erlasse in Kraft getreten, die unseren Unterricht beeinflussen werden. Daher bitten wir um Beachtung folgender Änderungen:

  • Sollten sich einzelne Schüler*innen oder Klassen längerfristig in das Distanzlernen begeben müssen, dann werden sie regelmäßig von allen Kolleg*innen mit Aufgaben versorgt.
  • Distanzlernen erfüllt die Schulpflicht. Dies bedeutet, dass eine Anwesenheit bei Videokonferenzen Pflicht ist und gestellte Aufgaben erledigt werden müssen. Ergebnisse und Mitarbeit gehen in die Note ein.
  • Angesetzte Videokonferenzen können frei von den Kolleg*innen während der Schulzeit positioniert werden. Also zwischen 8:00 und 15:00 Uhr.
  • In den Hauptfächern müssen im zweiten Halbjahr nur noch je EINE Klassenarbeit geschrieben werden (Wenn Kolleg*innen sich für eine Aufteilung mit nur einer Arbeit im ersten Halbjahr entschieden haben sind im zweiten Halbjahr als Folge zwei Arbeiten vorgesehen).
  • In den “Neben”fächern können und sollen weiterhin Ersatzleistungen angesetzt werden.
  • Die Abschlussklassen können (wie in den letzten Jahren) die mündliche Zusatzprüfung freiwillig wählen. Wir empfehlen allen Schüler*innen mit den Fachkolleg*innen über eine mögliche Verbesserung ihrer Noten zu sprechen und bei sinnvoller Möglichkeit diese wahrzunehmen!
  • Der Unterricht für die Abschlussklassen endet mit den schriftlichen Abschlussprüfungen. Danach erfolgen noch die freiwilligen mündlichen Prüfungen und etwaige individuelle Entwicklungsgespräche.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ministerbriefe und erweiterte Testpflicht

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei die neusten Briefe von Herrn Kultusminister Tonne. Die wichtigste Änderung betrifft die Testpflicht. Diese wird auf den gesamten Februar ausgedehnt und zwar weiterhin mit einem Test je Schultag!

Ausgenommen von der Pflicht sind nur noch:

a) Schüler*innen die geboostert sind (also 3 Impfungen erhalten haben) oder

b) Schüler*innen die genesen sind und 2 Impfungen erhalten haben

Alle anderen müssen sich täglich testen. Die Schulleitung bittet aber auch die Schüler*innen auf die a) bzw. b) zutrifft sich, zum Schutze aller, freiwillig zu testen. Tests werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

Des weiteren wurde der Genesenstatus auf 90Tage reduziert!

Für ausführliche Informationen lesen Sie bitte angehängte Briefe.

Bitte bleiben Sie gesund!

Brief an die Eltern

Brief an die Eltern in einfacher Sprache

Brief an die Schüler*innen