Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,
zum zweiten Halbjahr sind einige neue Erlasse in Kraft getreten, die unseren Unterricht beeinflussen werden. Daher bitten wir um Beachtung folgender Änderungen:
- Sollten sich einzelne Schüler*innen oder Klassen längerfristig in das Distanzlernen begeben müssen, dann werden sie regelmäßig von allen Kolleg*innen mit Aufgaben versorgt.
- Distanzlernen erfüllt die Schulpflicht. Dies bedeutet, dass eine Anwesenheit bei Videokonferenzen Pflicht ist und gestellte Aufgaben erledigt werden müssen. Ergebnisse und Mitarbeit gehen in die Note ein.
- Angesetzte Videokonferenzen können frei von den Kolleg*innen während der Schulzeit positioniert werden. Also zwischen 8:00 und 15:00 Uhr.
- In den Hauptfächern müssen im zweiten Halbjahr nur noch je EINE Klassenarbeit geschrieben werden (Wenn Kolleg*innen sich für eine Aufteilung mit nur einer Arbeit im ersten Halbjahr entschieden haben sind im zweiten Halbjahr als Folge zwei Arbeiten vorgesehen).
- In den „Neben“fächern können und sollen weiterhin Ersatzleistungen angesetzt werden.
- Die Abschlussklassen können (wie in den letzten Jahren) die mündliche Zusatzprüfung freiwillig wählen. Wir empfehlen allen Schüler*innen mit den Fachkolleg*innen über eine mögliche Verbesserung ihrer Noten zu sprechen und bei sinnvoller Möglichkeit diese wahrzunehmen!
- Der Unterricht für die Abschlussklassen endet mit den schriftlichen Abschlussprüfungen. Danach erfolgen noch die freiwilligen mündlichen Prüfungen und etwaige individuelle Entwicklungsgespräche.
Bitte bleiben Sie gesund!