Regelungen zur Versetzung, Übergang und freiwilliges Wiederholen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Regelungen zur Versetzung, Übergang und freiwilliges Wiederholen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie wurden wie folgt angepasst:

– Droht Schüler*innen die Nichtversetzung in den Jahrgängen 5-9 auf Grund von 2 (Realschulerlass) bzw. 3 (OBS-/Hauptschulerlass) mangelhafter Leistungen bei gleichzeitig nicht vorliegender Ausgleichmöglichkeit, so darf das Kind EINE mündliche Nachprüfung beantragen. Besteht das Kind diese Prüfung (ausreichende Leistung) so ist es versetzt! Die Option besteht in Jahrgang 9 nicht wenn eine Abschlussprüfung zu schreiben ist (Hauptschulzweig)

– In den Jahrgängen 5-8 kann zur Erreichung eines benötigten Notendurchschnitts ebenfalls eine Zusatzleistung beantragt werden. Die Prüfung ist durch die Eltern/Schüler*innen zu beantragen. Die Durchführung obliegt der eingesetzten Fachlehrkraft und einer weiteren Fachlehrkraft. Als Option kann ein Handlungsprodukt eines vom Land geförderten Schulwettbewerbs, eine Hausarbeit, eine Praktikumsleistung oder eine sonstige fachspezifische Leistung abgesprochen werden.

– Schüler*innen, die auf Grund einer Coronaerkrankung oder längerem Distanzlernens, große Lernrückstände aufweisen dürfen freiwillig das Schuljahr wiederholen. Hierfür beraten sich die Eltern/Schüler*innen bitte mit der zuständigen Klassenlehrer*in. Über die Gewährung der freiwilligen Wiederholung entscheidet die Klassenkonferenz.

Sollte einer der Sachverhalte auf Ihr Kind zutreffen setzen Sie sich bitte mit den entsprechenden Kolleg*innen in Kontakt.

Bitte bleiben Sie gesund!