Klarstellung zum Distanzlernen

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,
im letzten Text (siehe unten) haben wir Ihnen alle Informationen zum baldigen “Neustart” der Schulen mitgeteilt.
Parallel dazu haben wir eine umfangreiche Auflistung der Rahmenbedingungen zum Distanzlernen erhalten. Hier wurden Rechte und Pflichten klar definiert. Diese haben wir für alle Beteiligten zusammengefasst und strukturiert:
Grundsätze:
– Unterricht im Distanzlernen bedeutet auch, dass Schüler*innen sich selbstständig mit Lerninhalten beschäftigen und diese üben
– Lehrkräfte sind Lernbegleiter und – unterstützer
– die Stundentafeln (besonders in den Jahrgängen 5-8) können flexibel angepasst werden um Wissenslücken zu schließen. Die Anpassung legt die Schulleitung fest. Eine Zustimmung der zuständigen Gremien kann nachträglich eingeholt werden.
– Unterricht kann epochal deutlich freier gestaltet werden. Auch eine unterjährige Einteilung der Fächer ist möglich.
– Distanzlernen bedeutet Schulpflicht. Gestellte Aufgaben müssen erbracht werden. Dabei ist der angegebene (angemessene) Zeitrahmen der Lehrkräfte einzuhalten. Nicht erbrachte Aufgaben sind entsprechend zu bewerten.
– Die Schule bietet Möglichkeiten, dass alle Schüler*innen am Distanzlernen teilnehmen können. Dies geschieht auch mit Kooperationspartnern. Wir bieten die Möglichkeit bei fehlender IT – Leih-Tablets zu bekommen und im JUZ Bad Fallingbostel können Dokumente gedruckt und verschickt werden!
– Schulen sind im Szenario B und C mindestens in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr erreichbar.
Struktur:
– Jede Lerneinheit/Lernphase wird durch ein digitales Treffen (z. B. Videokonferenz) eingeleitet. Treffen können auch täglich als gemeinsamer Einstieg eingefordert werden.
Videokonferenzen dienen nicht nur der Wissensvermittlung. Auch das persönliche Befinden soll besprochen werden (Primär die Aufgabe der Klassenlehrer*in, dazu können auch Verfügungsstunden digital angesetzt werden).
– Im Distanzlernen sollen sich Phasen des selbstständigen Lernens mit Phasen des kollaborativen Lernens abwechseln.
– Theorielastige Fächer die 1 bis 2 Stunden Unterricht je Woche umfassen bieten mindestens alle 2 Wochen eine Videokonferenz an. Fächer mit 3 oder mehr Unterrichtsstunden bieten jede Woche mindestens eine Videokonferenz an. Diese sind für alle Beteiligten verpflichtend!
– Fachpraktische Unterrichtsfächer (z. B. Sport, gestaltendes Werken, Hauswirtschaft usw.) können Angebote (Kochrezepte o. ä.) anbieten.
– Lehrer*innen geben den Schüler*innen zeitnah, konkret und beschreibend ein kurzes Feedback. Dieses soll konstruktiv, wertschätzend und mit Blick auf gelungenen Verbesserungen formuliert sein.
– Aufgaben im Distanzlernen sollen von Lehrer*innen abwechslungsreich und unter Einbezug unterschiedlicher Methoden gestellt werden.
Bewertungen:
Stichtagsbezogen erstellen alle Lehrer*innen eine Note zum 17.05.21. Natürlich wirken sich danach erbrachte Leistungen noch auf die Note aus.
– Schüler*innen können in Fächern mit unbefriedigenden Noten eine freiwillige Zusatzleistung beantragen mit dem Ziel ihre Gesamtnote zu verbessern. Eine mögliche Verbesserung richtet sich nach der Qualität der erbrachten Leistungen.
– Alle Aufgaben die im Distanzlernen gefordert werden sind KEINE Hausaufgaben. Daher müssen die Leistungen in die mündliche und/oder fachspezifische Bewertung für das jeweilige Unterrichtsfach eingebracht werden.
– In allen Fächern ist im zweiten Halbjahr 20/21 nur eine verpflichtende Klassenarbeit zu schreiben. Mehr können von der Fachlehrkraft allerdings festgelegt werden. Werden Klassenarbeiten von der sonst üblichen Anzahl reduziert werdet stattdessen fachspezifische Leistungen eingefordert.
– Ersatzleistungen im fachspezifischen Bereich sollen ca. 30 % der Gesamtnote ausmachen. Den genauen Anteil legt die jeweilige Fachkonferenz fest.
– Klassenarbeiten können im Szenario B in geteilten Lerngruppen geschrieben werden. Die Klassenarbeiten sollen ein möglichst ähnliches Anforderungsniveau haben.
Wir freuen uns sehr, dass es jetzt klare, quantitativ festgelegte auf Schüler*innen und Kolleg*innen zugeschnittene Regeln formuliert wurden.
Bitte bleiben Sie gesund!

Die Schule geht wieder los!

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wie die Überschrift schon andeutet werden zeitnah alle Schüler*innen wieder in die Schule kommen dürfen.

Ab nächster Woche (08.03) gilt wieder die grundsätzliche Präsenzpflicht. Daher können Schüler*innen nicht mehr vom Unterricht durch die Eltern befreit werden.

Für die Abschlussklassen ändert sich erstmal nichts!

Für die Jahrgänge 5 – 7 beginnt der Unterricht ab dem 15.03 im Szenario B (Wechselunterricht). Die Klassen wurden ja schon im letzten Jahr in  die Klassenteile A und B eingeteilt. In der Woche vom 15.03 beginnt der Teil A und in der Woche vom 22. 03 folgt dann der Teil B.

Der Jahrgang 8 darf erst ab dem 22.03 für die letzte Woche vor den Ferien kommen. Dabei wird der Teil A Montag und Dienstag unterrichtet, der Teil B folgt dann für den Mittwoch und Donnerstag. Den Freitag werden wir für die Schüler*innen nutzen, die besonderen Förder- bzw. Aufholbedarf haben. Entsprechende Schüler*innen werden von den Klassen- und Fachlehrer*innen informiert, dass sie Freitag kommen dürfen/müssen.

Die 9a und 9b dürfen auch erst ab dem 22.03 zur Schule kommen. Da hier viele Schüler*innen auf Grund der Profilbeschulung eh am Dienstag kaum Präsenzunterricht in der Schule hätten wird der Klassenteil A Montag und Mittwoch unterrichtet. Der Teil B erfolgt dann am Donnerstag und Freitag.

Herr Tonne bittet die Schulleitungen um möglichst faire und kreative Umsetzungsmethoden. Diesem Wunsch wollen wir mit diesem recht komplexen Umsetzungsplan nachkommen.

Wir freuen uns sehr, dass wir alle Schüler*innen – wenn auch nur kurz – wieder im Unterricht sehen dürfen.

Als Anlage finden Sie die Briefe des Ministers. Die Klassenlehrer*innen werden zudem Mails an ihre Klassen senden in denen noch klassenspezifische Details besprochen werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

2021-03-04_Brief_an_Eltern (Brief des Ministers an die Eltern)

2021-03-04_Brief_an_Eltern_einfach (Brief des Ministers an die Eltern in einfacher Sprache)

2021-03-04_Brief_an_SuS_SekI (Brief des Ministers an die Schüler*innen)

 

 

Berufsorientierung & BBS-Anmeldung

Sehr geehrte Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die Coronapandemie hat auch spürbare Auswirkungen auf die berufliche Orientierung. Praktika wurden uns untersagt, Betriebsbesichtigungen und viele Messen konnten nicht stattfinden. Auch die Beratung im Rahmen des Unterrichts fiel kürzer aus als in den letzten Jahren. Als Ausgleich haben wir viele individuelle Gesprächstermine in der Schule und am Telefon vereinbart. Natürlich ersetzt das nicht den kontinuierlichen Interessens- und Fähigkeitsabgleich im Rahmen der regelmäßigen Berufsorientierungsmaßnahmen. Trotzdem freuen wir uns, dass wir jeder Schülerin und jedem Schüler in den Abschlussklassen eine Perspektive haben aufzeigen können.

In den letzten drei Wochen haben wir die termingerechte Anmeldung an den BBSen begleitet. Nach unseren gesammelten Rückmeldungen haben alle Abschlussklassen ihre gewünschten Anmeldungen selbstständig oder mit Hilfe in der Schule auf den Weg gebracht.

Wir wollen uns besonders bei Frau Franzke für die Beratung und Hilfe bei der Anmeldung vor Ort , bei Frau Isernhagen für die Unterstützung bei der Anmeldung, bei Frau Zajac für die Erstellung und Verwaltung der Token und bei allen Klassen- und Wirtschaftslehrer*innen für die Beratung und Unterstützung bedanken.

Wir freuen uns, dass trotz schwieriger Umstände diese wichtige Hürde im Leben der Jugendlichen erfolgreich als Team gemeistert wurde.

Bitte bleiben Sie gesund!

Raumwechsel

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

neben all den Herausforderungen rund um die Corona-Pandemie ereigente sich letzte Nacht ein Wasserschaden im Altbau. In dessen Folge fiel der Strom aus. Vielen Dank an die Feuerwehr für die schnelle Hilfe, allerdings muss die Elektrik noch repariert werden.

Solange wird die Klasse 10b im Raum 34 unterrichtet.

 

Bitte bleiben Sie gesund!