Ergänzung bzw. Öffnung Praktikum Jahrgang 8

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

viele Fragen laufen bei uns auf. Wir verstehen, dass es nicht einfach ist einen Platz zu finden. Ergänzend führen Eltern an, dass durch das Praktikum Unterrichtszeit ausfallen würde. Das stimmt insofern nur bedingt, als dass Berufliche Orientierung im Erlass für die Oberschule verpflichtend verankert ist. Zudem bewerten wir diese Erfahrung für junge Menschen als besonders wichtig um sich im Laufe des Schullebens für einen beruflichen Werdegang begründet entscheiden zu können.

Trotzdem sehen wir, dass es im Rahmen dieser (sinnvollen) Einschränkung (Jahrgang 8 nur im Bereich Land-/Forstwirtschaft und Handwerk) (zu) wenig Praktikumsplätze zu finden sind. Daher werden wir in diesem Jahrgang unter Berücksichtigung der Pandemieumstände auf diese Einschränkung verzichten. Das bedeutet, dass alle Ausbildungs- bzw. Studiumberufe gewählt werden dürfen.

Eine Verschiebung des Praktikumszeitraums ist nicht möglich, da die Termine mit allen Schulen des Landkreises abgesprochen sind und wir sonst zu einer noch drastischeren Konkurrenz führen würden.

 

Bitte bleiben Sie gesund!

Unterricht Jg. 5/ Praktikum Jg. 8/ Essen im Ganztag

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

Unterricht Jg. 5:

Abweichend von unten aufgeführter Regelung wird ab nächster Woche der Jahrgang 5 täglich wechselnd (statt wöchentlich) unterrichtet. Die pädagogischen Vorteile überwiegen gerade für unsere „Kleinsten“, da die Schüler*innen noch kaum Präsenzunterricht hatten und daher regelmäßige Betreuung am nötigsten haben.

Der wöchentliche Wechselunterricht in den anderen Jahrgängen bleibt bestehen, da bei dieser Regelung organisatorisch ein großer Vorteil entsteht. Sollte sich eine Corona-Erkrankung ereignen muss nur eine Teilgruppe in Quarantäne. Bei täglichem Wechsel müsste die gesamte Klasse leider zu Hause bleiben.

Trotzdem überwiegt für Jahrgang 5 der Vorteil! Die Klassenlehrerinnen Jahrgang 5 informieren die Klassen per IServ über alle Details.

 

Praktikum Jahrgang 8:

Nach aktuellem Stand findet das Praktikum wie geplant nach den Osterferien statt. Wir erachten diese berufliche Orientierung für absolut wichtig und finden es daher auch richtig, dass sich die Schüler*innen jetzt um einen entsprechenden Platz kümmern. Natürlich können wir nicht absehen ob das regionale Landesamt für Bildung Schule diesen Termin später noch absagt, aber unsere Planung sieht vor, dass das Praktikum stattfindet!

 

Essen im Ganztag:

Auf Grund des Wasserschadens im Altbau ist die Elektrik des Gebäudes nachhaltig geschädigt. Sowohl der Fachraumturm als auch die Mensa verfügen über keinen Strom. Die Reparaturen werden noch bis in die Osterferien dauern. Daher ist ein Mensabetrieb nicht möglich. Bitte geben Sie Ihren Kindern ausreichend Essen (besonders an den Langtagen) mit.

 

Bitte bleiben Sie gesund!

Klarstellung zum Distanzlernen

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,
im letzten Text (siehe unten) haben wir Ihnen alle Informationen zum baldigen „Neustart“ der Schulen mitgeteilt.
Parallel dazu haben wir eine umfangreiche Auflistung der Rahmenbedingungen zum Distanzlernen erhalten. Hier wurden Rechte und Pflichten klar definiert. Diese haben wir für alle Beteiligten zusammengefasst und strukturiert:
Grundsätze:
– Unterricht im Distanzlernen bedeutet auch, dass Schüler*innen sich selbstständig mit Lerninhalten beschäftigen und diese üben
– Lehrkräfte sind Lernbegleiter und – unterstützer
– die Stundentafeln (besonders in den Jahrgängen 5-8) können flexibel angepasst werden um Wissenslücken zu schließen. Die Anpassung legt die Schulleitung fest. Eine Zustimmung der zuständigen Gremien kann nachträglich eingeholt werden.
– Unterricht kann epochal deutlich freier gestaltet werden. Auch eine unterjährige Einteilung der Fächer ist möglich.
– Distanzlernen bedeutet Schulpflicht. Gestellte Aufgaben müssen erbracht werden. Dabei ist der angegebene (angemessene) Zeitrahmen der Lehrkräfte einzuhalten. Nicht erbrachte Aufgaben sind entsprechend zu bewerten.
– Die Schule bietet Möglichkeiten, dass alle Schüler*innen am Distanzlernen teilnehmen können. Dies geschieht auch mit Kooperationspartnern. Wir bieten die Möglichkeit bei fehlender IT – Leih-Tablets zu bekommen und im JUZ Bad Fallingbostel können Dokumente gedruckt und verschickt werden!
– Schulen sind im Szenario B und C mindestens in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr erreichbar.
Struktur:
– Jede Lerneinheit/Lernphase wird durch ein digitales Treffen (z. B. Videokonferenz) eingeleitet. Treffen können auch täglich als gemeinsamer Einstieg eingefordert werden.
Videokonferenzen dienen nicht nur der Wissensvermittlung. Auch das persönliche Befinden soll besprochen werden (Primär die Aufgabe der Klassenlehrer*in, dazu können auch Verfügungsstunden digital angesetzt werden).
– Im Distanzlernen sollen sich Phasen des selbstständigen Lernens mit Phasen des kollaborativen Lernens abwechseln.
– Theorielastige Fächer die 1 bis 2 Stunden Unterricht je Woche umfassen bieten mindestens alle 2 Wochen eine Videokonferenz an. Fächer mit 3 oder mehr Unterrichtsstunden bieten jede Woche mindestens eine Videokonferenz an. Diese sind für alle Beteiligten verpflichtend!
– Fachpraktische Unterrichtsfächer (z. B. Sport, gestaltendes Werken, Hauswirtschaft usw.) können Angebote (Kochrezepte o. ä.) anbieten.
– Lehrer*innen geben den Schüler*innen zeitnah, konkret und beschreibend ein kurzes Feedback. Dieses soll konstruktiv, wertschätzend und mit Blick auf gelungenen Verbesserungen formuliert sein.
– Aufgaben im Distanzlernen sollen von Lehrer*innen abwechslungsreich und unter Einbezug unterschiedlicher Methoden gestellt werden.
Bewertungen:
Stichtagsbezogen erstellen alle Lehrer*innen eine Note zum 17.05.21. Natürlich wirken sich danach erbrachte Leistungen noch auf die Note aus.
– Schüler*innen können in Fächern mit unbefriedigenden Noten eine freiwillige Zusatzleistung beantragen mit dem Ziel ihre Gesamtnote zu verbessern. Eine mögliche Verbesserung richtet sich nach der Qualität der erbrachten Leistungen.
– Alle Aufgaben die im Distanzlernen gefordert werden sind KEINE Hausaufgaben. Daher müssen die Leistungen in die mündliche und/oder fachspezifische Bewertung für das jeweilige Unterrichtsfach eingebracht werden.
– In allen Fächern ist im zweiten Halbjahr 20/21 nur eine verpflichtende Klassenarbeit zu schreiben. Mehr können von der Fachlehrkraft allerdings festgelegt werden. Werden Klassenarbeiten von der sonst üblichen Anzahl reduziert werdet stattdessen fachspezifische Leistungen eingefordert.
– Ersatzleistungen im fachspezifischen Bereich sollen ca. 30 % der Gesamtnote ausmachen. Den genauen Anteil legt die jeweilige Fachkonferenz fest.
– Klassenarbeiten können im Szenario B in geteilten Lerngruppen geschrieben werden. Die Klassenarbeiten sollen ein möglichst ähnliches Anforderungsniveau haben.
Wir freuen uns sehr, dass es jetzt klare, quantitativ festgelegte auf Schüler*innen und Kolleg*innen zugeschnittene Regeln formuliert wurden.
Bitte bleiben Sie gesund!

Die Schule geht wieder los!

Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wie die Überschrift schon andeutet werden zeitnah alle Schüler*innen wieder in die Schule kommen dürfen.

Ab nächster Woche (08.03) gilt wieder die grundsätzliche Präsenzpflicht. Daher können Schüler*innen nicht mehr vom Unterricht durch die Eltern befreit werden.

Für die Abschlussklassen ändert sich erstmal nichts!

Für die Jahrgänge 5 – 7 beginnt der Unterricht ab dem 15.03 im Szenario B (Wechselunterricht). Die Klassen wurden ja schon im letzten Jahr in  die Klassenteile A und B eingeteilt. In der Woche vom 15.03 beginnt der Teil A und in der Woche vom 22. 03 folgt dann der Teil B.

Der Jahrgang 8 darf erst ab dem 22.03 für die letzte Woche vor den Ferien kommen. Dabei wird der Teil A Montag und Dienstag unterrichtet, der Teil B folgt dann für den Mittwoch und Donnerstag. Den Freitag werden wir für die Schüler*innen nutzen, die besonderen Förder- bzw. Aufholbedarf haben. Entsprechende Schüler*innen werden von den Klassen- und Fachlehrer*innen informiert, dass sie Freitag kommen dürfen/müssen.

Die 9a und 9b dürfen auch erst ab dem 22.03 zur Schule kommen. Da hier viele Schüler*innen auf Grund der Profilbeschulung eh am Dienstag kaum Präsenzunterricht in der Schule hätten wird der Klassenteil A Montag und Mittwoch unterrichtet. Der Teil B erfolgt dann am Donnerstag und Freitag.

Herr Tonne bittet die Schulleitungen um möglichst faire und kreative Umsetzungsmethoden. Diesem Wunsch wollen wir mit diesem recht komplexen Umsetzungsplan nachkommen.

Wir freuen uns sehr, dass wir alle Schüler*innen – wenn auch nur kurz – wieder im Unterricht sehen dürfen.

Als Anlage finden Sie die Briefe des Ministers. Die Klassenlehrer*innen werden zudem Mails an ihre Klassen senden in denen noch klassenspezifische Details besprochen werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

2021-03-04_Brief_an_Eltern (Brief des Ministers an die Eltern)

2021-03-04_Brief_an_Eltern_einfach (Brief des Ministers an die Eltern in einfacher Sprache)

2021-03-04_Brief_an_SuS_SekI (Brief des Ministers an die Schüler*innen)